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Topinformationen
Nominiert und nun?
Wann erfahre ich, welchen Platz ich bekomme?
- Ein bis zwei Wochen nach Bewerbungsschluss
- Im Anschluss daran erfolgt durch uns die Nominierung bei der Partneruniversität
(Sie werden per Email auf dem Laufenden gehalten) - Die Nominierung durch das IKW Mobility Office ersetzt nicht die spätere offizielle Bewerbung/Registrierung an der Partneruniversität!
Wann meldet sich die Partneruniversität bei mir?
- der Zeitpunkt ist von Uni zu Uni unterschiedlich
- etwas Geduld ist gefragt
- einige Universitäten versenden vor Mai/Juni keine Registrierungslinks
Wann muss ich mich an der Partneruniversität einschreiben/registrieren?
- sobald die Partneruniversität den Registrierungslink gesendet hat
- Empfehlung: nicht zu lange warten
- Informieren Sie sich bitte auch unbedingt über die Internetseiten der Universitäten bezüglich der Fristen.
Vergessen Sie bitte nicht, dass Sie in erster Linie selbst für die Organisation Ihres Auslandsaufenthaltes verantwortlich sind!
Was macht das International Office der Uni Osnabrück?
- Nimmt Kontakt auf (ca. im Juli bzw. im Dezember)
- Benötigt diverse Dokumente: (u.a. Zuwendungsvereinbarung (Grant Agreement), Learning Agreement (OLA), Certificate of Attendance, Transcript etc.)
- Erklärungen und Termine für die Rückgabe gibt es dazu im Bewilligungsschreiben
Soll ich ein Urlaubssemester beantragen?
- Es ist in den meisten Fällen sinnvoll, an der Universität Osnabrück ein Urlaubssemester zu beantragen – zuständig hierfür ist das Studierendensekretariat im StudiOS.
Wo finde ich weitere Informationen des International Office der UOS?
- Alle Downloads zum Thema ERASMUS+ finden Sie auf der Seite des International Office.
Online Learning Agreement for Studies
Was ist ein Online Learning Agreement (OLA)?
- Das Learning Agreement ist eine Vereinbarung (Studienvertrag) zwischen den Austauschstudierenden, der Universität Osnabrück und der Partneruniversität.
- Im Learning Agreement müssen Studierende vor Antritt ihres Auslandsstudiums die Kurse eintragen, die sie voraussichtlich an der Gasthochschule belegen werden (Tabelle A).
- Die Erstellung des Online Learning Agreements erfolgt in der ERASMUS+ App oder auf der OLA Homepage
- Die ERASMUS+ App kann im App-Store bzw. im Google Play Store heruntergeladen werden. Weitere Informationen gibt es auf dieser Webseite.
- Studierende tragen die Lehrveranstaltungen in „Tabelle A: Study programme abroad" ein
- WICHTIG: in Tabelle B nur den folgenden Text eintragen:
CS-BW - „distinguishing elective courses/free electives" (keine Kurse eintragen) - bei "Total" in Tabelle B unbedingt die Summe der ECTS aus Tabelle A eintragen
- Bitte keine Kurse in Tabelle B eintragen!
- Das vollständig unterschriebene Learning Agreement ist eine der Voraussetzungen für die Auszahlung des Erasmus-Stipendiums und muss vor Beginn des Auslandsaufenthaltes eingehen.
Wieviele Credits muss ich im Ausland machen und wo werden sie angerechnet?
- In der Regel müssen laut EU Kurse im Umfang von 30 ECTS pro Semester absolviert werden.
- Unser profilbildender Wahlbereich (CS-BW) umfasst bis zu 33 ECTS, somit finden die vorgesehenen 30 Auslands-ECTS darin vollständig Platz.
Kann ich Kurse nachträglich im Wahlpflichtbereich einbringen?
Unabhängig von dieser garantierten Anerkennung der im Ausland besuchten Lehrveranstaltungen in KOGW‐PWB können einzelne Lehrveranstaltungen auch noch nachträglich im Wahlpflichtbereich nach der bisherigen Anerkennungspraxis einen „upgrade" erfahren. Dafür sind die Unterlagen der Studierenden von den für die einzelnen Bereiche der Cognitive Science zuständigen Kolleginnen und Kollegen zu prüfen und den unseren Lehrveranstaltungen entsprechenden Leistungspunkten zuzuordnen.
Darüber hinaus können Studierende für einzelne Lehrveranstaltungen am ausländischen Hochschulort, die sie auf jeden Fall später im Wahlpflichtbereich einbringen möchten, sich zuvor um einen Syllabus kümmern und diesen den für die einzelnen Bereiche der Cognitive Science zuständigen Kolleginnen und Kollegen zur Prüfung vorlegen, so dass diese bereits im Vorfeld entsprechende Wahlpflichtmodule und Leistungspunkte zuordnen können, die später anerkannt werden.
Wenn Sie erst vor Ort feststellen, dass es einen Kurs im Angebot gibt, den Sie sich anerkennen lassen möchten, müssen Sie ein "Changes to the LA" ausfüllen. Im Nachhinein können Sie dann über ein Formular Ihre im Ausland erbrachten Leistungen anerkennen lassen (How to get approval of foreign university credits (e.g., from your semester abroad).
Diese (vorläufige) Kurswahl muss von Ihnen, Ihrer Gasthochschule und vom IKW unterschrieben werden.
Bitte tragen Sie als Empfänger ola-cogsci@uos.de ein. Petra Diessel, Uwe Meyer und Sven Walter können auf den Posteingang zugreifen.
Wo finde ich Antworten zu den Feldern im OLA?
- FAQ
- Vertragsbezeichnungenin stehen in der Übersicht des IO
- im Cogsci Mobility Office nachfragen
Weitere Informationen
Anerkennung von Leistungen
1. Externe Leistungen aus dem Ausland müssen nicht zwingend eingebracht werden, unabhängig davon, in welchen Bereich sie eingehen können, wenn man sie einbringen würde. Wer für einen Kurs kein Anrechnungsformular abgibt, bringt den Kurs gar nicht ein, weder im Wahlbereich noch anderswo.
2. Wenn man Leistungen anerkennen lassen möchte, egal ob in den Wahlbereich oder anderswo, muss ein Anrechnungsformular ausgefüllt werden.
Zum genauen Vorgehen bzgl. 2. siehe hier.
Erfahrungsberichte
Um sich einen Eindruck von einer möglichen Partneruniversität verschaffen zu können besteht die Möglichkeit, im ERASMUS-Büro diverse Erfahrungsberichte einzusehen. Oft gibt es genau in diesen Berichten Hinweise zu Kursen, Unterkunft, Anreise, etc., die sehr hilfreich bei der Vorbereitung sind.
Nach der Rückkehr müssen Teilnehmerinnen und Teilnehmer des ERASMUS-Programms einen Bericht über den Auslandsaufenthalt verfassen. Die Abgabe erfolgt im Int. Office, senden Sie bitte ebenso eine Version in Form einer pdf-Datei an Frau Dießel (ikw-eras@uos.de).
Nach Rückkehr: Nachweis über die Anerkennung von den ECTS
Geben Sie bitte alle Unterlagen im International Office bei Laura Rohe ab. Sie benötigt außerdem ein Transcript of Records (TOR) vom IKW (Prüfungsamt). Die Leistungen, dieim Ausland erbracht wurden, eingetragen wurden, müssen eingetragen sein.
FAQ
Hier gibt es Antworten.